Nachhaltigkeitsbegriffe kurz erklärt
Rund um das Thema Nachhaltigkeit gibt es so viele Begriffe, Abkürzungen, Initiativen und Programme, die teils unterschiedliche Inhalte behandeln. Nicht immer ist klar ist, was dahintersteckt.
Es lohnt sich genauer hinzusehen. Wir versuchen die wichtigsten Begriffe kurz und bündig zu erklären.
Cradle to Cradle (C2C)
Das Konzept bedeutet „Von der Wiege bis zur Wiege“ und beinhaltet die Wiederverwertung oder Rückführung aller eingesetzten Materialien bereits von der Entwicklung eines Produktes an. Das C2C Prinzip orientiert sich an den biologischen Kreisläufen der Natur, wo kein Abfall anfällt, sondern alle verwendeten Rohstoffe wieder im Kreislauf verwendet werden.
Corporate Social Responsibility – CSR
Dieser Begriff bezieht sich auf die soziale Verantwortung eines Unternehmens oder einer Organisation und umfasst Aktivitäten zum Wohl der Gesellschaft, welche über gesetzliche Anforderungen hinausgehen.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Dabei handelt es sich um die Richtlinie der EU zur Berichterstattung von Nachhaltigkeitsaktivitäten von Unternehmen. Diese Direktive gilt (vorerst) für Firmen mit öffentlichem Interesse und über 500 MitarbeiterInnen. Ab 1.Jänner 2024 werden umfassende, standardisierte und verständliche Informationen über Nachhaltigkeitsleistungen verlangt.
Green Deal
Mit dieser Initiative der Europäischen Union, soll die europäische Wirtschaft klimafreundlicher und nachhaltiger gestaltet werden. Ziel ist es Europa bis 2050 zum klimaneutralen Kontinent zu machen.
Greenwashing
Übersetzt bedeutet es „Grünfärberei“ und meint irreführende Aussagen eines Unternehmens über Produkte oder die Firma selbst, um sich ein nachhaltigeres Image zu geben. Das betrifft Slogans wie „umweltfreundlich“ oder „CO2-neutral“ ohne hinreichende Belege ebenso, wie Siegel mit fehlenden Informationen, um die Richtigkeit der Angaben prüfen zu können.
Global Reporting Initiative (GRI)
Die gemeinnützige Stiftung unterstützt Organisationen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. GRI-Leitlinien haben sich weltweit als Orientierungshilfe etabliert. Sie gelten für Organisationen unabhängig von Größe, Standort oder Branche. Die Anwendung der GRI-Standards wird auch von der österreichischen Gesetzgebung empfohlen.
Kreislaufwirtschaft
Im Gegensatz zum linearen Modell der „Wegwerfwirtschaft“ wird hier der Lebenszyklus von Produkten verlängert. Materialien und Produkte werden so lange wie möglich im Kreislauf gehalten. Durch Wiederverwenden, Reparieren, Teilen, Leasen und Recyceln bleiben die Ressourcen erhalten und Abfälle werden reduziert.
Lieferkettenschutzgesetz
Ziel ist der Schutz der Umwelt, der Menschen- und Kinderrechte entlang der globalen Lieferketten. Die Einhaltung von Umwelt- und Sozialstandards gilt nicht nur für den eigenen Geschäftsbereich, sondern auch für VertragspartnerInnen und Zuliefererfirmen. In Deutschland wurde es schon beschlossen und es soll auch für Österreich und EU-weit dazu kommen.
Sustainable Development Goals – SDGs
Die Agenda 2030 mit den 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung wurden 2015 von allen UNO-Mitgliedsstaaten beschlossen. In diesen UN-Nachhaltigkeitszielen haben sich alle Staaten dazu verpflichtet, Armut und Hunger zu beenden, den dauerhaften Schutz des Planeten durch nachhaltige Bewirtschaftung seiner natürlichen Ressourcen und umgehende Maßnahmen gegen den Klimawandel zu gewährleisten und friedliche, gerechte und inklusive Gesellschaften aufzubauen.
Good Life Goals – GLGs
Diese beschreiben die persönlichen Maßnahmen, die jede/r Einzelne im täglichen Leben umsetzen kann, um die 17 Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Abgestimmt auf die Ziele und Indikatoren der SDGs veranschaulichen sie damit die gemeinsame Verantwortung.
Aktualisiert am 28.11.2023