Zum Inhalt Zum Hauptmenü

Lebensmittel

Staatliche Bio-Siegel und Siegel der Bio-Verbände

Lebensmittel, die nach kontrollierten biologischen Richtlinien produziert werden, sind gekennzeichnet.

Bio-Kennzeichnung von Lebensmittel
Bio-Kennzeichnung von Lebensmittel geben Aufschluss über die Herkunft.

Kennzeichnung gibt Sicherheit, denn sind die betreffenden Kennzeichen am Etikett drauf, ist Bio drin!

Bio-Produkte – was ist das Besondere?

Die Verwendung eines Siegels bei Produkten ist an die Einhaltung gewisser Standards gebunden. Die Einhaltung der Kriterien wird bei staatlichen Siegeln durch die regelmäßige Untersuchung von Warenproben und die Dokumentationspflicht vom Anbau- und Produktionsprozess sichergestellt.

Zu diesen Standards zählt beispielsweise der Verzicht auf leicht lösliche Mineraldünger und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel, wodurch weniger klimaschädliche Treibhausgasemissionen entstehen. Biologisch produzierte Lebensmittel sind daher umwelt- und klimafreundlicher. Zusätzlich sind sie positiv für Ihre Gesundheit, weil diese kaum mit Pestiziden belastet sind. Zudem sind im Anbau und der Produktion keine gentechnisch veränderten Pflanzen oder Mikroorganismen zugelassen.

Wer überprüft, ob Bio drin ist, wo Bio drauf steht?

Kontrollstellen sorgen für die Einhaltung der EU-BIO-Verordnung Jede Kontrollstelle hat einen Kontrollstellencode, bestehend aus Nummern und Buchstaben. Dieser Code dokumentiert die Herkunft der Kontrollstelle.
z.B.: AT-BIO-401

AT = Österreich
BIO = biologisch
3 = Ländercode Niederösterreich (= Sitz der Kontrollstelle)
4 = Ländercode Oberösterreich
5 = Ländercode Salzburg
7 = Ländercode Tirol
9 = Ländercode Wien
01 = Nummer der Kontrollstelle in dem jeweiligen Bundesland

Herkunftsbezeichnung

Unter der Codenummer muss die Herkunftsbezeichnung angegeben sein.
Hierfür gibt es folgende Möglichkeiten:

  • „EU-Landwirtschaft“
  • „Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • „EU-/Nicht-EU-Landwirtschaft“
  • „Österreichische Landwirtschaft“: Diese Bezeichnung ist analog auch für andere Länder möglich.

Erkennung durch entsprechende Logos

Es gibt eine Vielzahl an Logos und Markenzeichen bei Lebensmitteln – auch bei Bio-Produkten. Dabei ist es wichtig zwischen europaweiten und staatlichen Bio-Siegeln, verschiedenen Verbandssiegeln und einer stetig steigenden Anzahl an Handelsmarkenzeichen zu unterscheiden.
Wir geben Ihnen im Folgenden einen Überblick über das europäische staatliche Bio-Siegel, die staatliche Bio-Kennzeichnung in Österreich und die Verbandssiegeln.

Staatliche Bio-Siegel

EU-Biosiegel

EU-Bio-Logo

Seit 1. Juli 2010 gibt es die Kennzeichnungspflicht von  Bio-Produkten mit dem EU-Bio-Siegel (bzw. EU-Bio-Logo).

Das Siegel garantiert die Bio-Qualität von Lebensmitteln, die nach den Richtlinien der EU-Verordnungen hergestellt werden. In den EU-Richtlinien sind die Mindestvorschriften für Bio-Produkte und deren Produktion innerhalb der EU festgelegt.

Verpackte Bio-Lebensmittel, die in der EU produziert werden, müssen verpflichtend das grüne EU-Bio-Logo führen. Nicht verpackte Bio-Lebensmittel, die in der EU erzeugt wurden, können freiwillig mit dem Logo gekennzeichnet werden. Neben dem EU-Bio-Logo findet man Informationen über den Ort der landwirtschaftlichen Ausgangsstoffe und die Codenummer der Kontrollbehörde.

Die Verwendung des EU-Bio-Logos und die korrekte Kennzeichnung aller vorverpackten biologischen Lebensmittel in der Europäischen Union sind in den Verordnungen (EG) Nr. 834/2007 und Nr. 889/2008 geregelt.

AMA-Biogütesiegel

AMA-Biosiegel

Das staatliche österreichische AMA-Biosiegel kennzeichnet biologisch erzeugte Lebensmittel. Diese dürfen das AMA-Biosiegel tragen, wenn die AMA-Richtlinie eingehalten wird. Die AMA-Biosiegel Richtlinie (www.ama-info.at) hat strengere Kriterien als die europaweit gültigen Bio-Richtlinien.

Es gibt Unterschiede – Schauen Sie auf die Farbe!

Beim rot-weißen AMA-Biosiegel mit der Herkunftsangabe „Austria“ stammen alle wertbestimmenden landwirtschaftlichen Bio-Rohstoffe ausschließlich aus Österreich.

Beim schwarz-weißen AMA-Biosiegel ohne Ursprungsangabe ist die Herkunft der Bio-Rohstoffe nicht auf eine bestimmte Region eingeschränkt.

Auch Nachbarstaaten haben ihre staatlichen Bio-Siegel wie z.B. das Deutsche staatliche Bio-Siegel.

Verbands-Bio-Siegel

Bio Austria

BIO AUSTRIA

BIO AUSTRIA ist der größte Bioverband in Österreich und auch der größte Bioverband in Europa. Aufgrund dieser Sonderstellung kann BIO AUSTRIA seine Mitglieder auf nationaler und internationaler Ebene vertreten und die hohe Mitgliedszahl stärkt BIO AUSTRIA in seiner Präsenz und in seinem Aufgabenfeld.
BIO AUSTRIA Bäuerinnen und Bauern müssen zusätzlich zur EU-Bioverordnung die noch weit strengeren BIO AUSTRIA Richtlinien erfüllen.

  • Mitglieder von BIO AUSTRIA führen ihren gesamten landwirtschaftlichen Betrieb biologisch. Es dürfen keine Bereiche der Landwirtschaft konventionell geführt werden. In Bio-Betrieben ohne Verbandsmitgliedschaft ist es zwar aufwendig, aber möglich, Teile wie z.B. die Hühnerhaltung konventionell zu betreiben.
  • Ein wichtiger Grundsatz sind strengere Vorschriften beim Auslauf in der Tierhaltung.
  • Auch der Einsatz von Düngemitteln ist geregelt und es gibt Vorgaben für Verpackungsmaterial. So dürfen z.B. bei der Verpackung von Gemüse keine Styroportassen verwendet werden.
Erde und Saat Logo

Erde & Saat

Mitgliedsbetriebe von Erde & Saat erfüllen alle Richtlinien für Kodexbetriebe.
Darüber hinaus werden, ähnlich wie bei BIO AUSTRIA, die Kontrollen erweitert. Diese Erweiterung beruht ebenso auf strengeren Vorschriften als in der EU-Bio-Verordnung festgelegt ist.

  • Die Ethik in der Landwirtschaft ist grundlegend für den Bioverband Erde & Saat.
  • Erde & Saat legt einen Schwerpunkt auf die faire Bio-Getreide Vermarktung.
  • Das Thema Bodenfruchtbarkeit und Bodenbewirtschaftung findet sich in vielen Weiterbildungsangeboten wieder.
  • Bedeutend ist die Grundeinstellung „Saatgut ist Gemeingut“
Demeter

Demeter

Das Demeter Siegel steht für Lebensmittel, die nach biodynamischen Richtlinien erzeugt werden. Gegründet hat diese biodynamische Wirtschaftsweise Rudolf Steiner in den 1920er Jahren.

  • Irdische und kosmische Rhythmen werden bei der Bewirtschaftung berücksichtigt. So sind die unterschiedlichen Mondphasen ein Teil dieser Rhythmen und z.B. ausschlaggebend für den Zeitpunkt vom Anbau und Ernte von Obst und Gemüse.
  • der Humusaufbau erfolgt in Zusammenhang mit biologisch-dynamischen Präparaten, die aus natürlichen Substanzen wie z.B. Kräuter und Kristallen gewonnen werden.
  • das schmerzhafte Enthornen der Kühe ist verboten.
Bio Landwirtschaft Ennstal

Bio-Landwirtschaft Ennstal

Als regionale Initiative bereits 1989 gegründet, bewirtschaftet heute jede/r dritte Bäuerin/ Bauer im Bezirk Liezen seinen Betrieb nach den strengen Regeln für die BIO-Landwirtschaft. Hauptsächlich werden BIO-Milchprodukte und BIO-Fleisch erzeugt.
Die 575 Verbandsmitglieder (Stand 2012) bewirtschaften rund 11.000 ha Grünland und rund 4.000 ha Eigenalmen.

  • Für die Erzeugung der BIO-Produkte gilt der Standard von BIO AUSTRIA.
ORBI

ORBI – organisch biologisch kontrolliert – nach Dr. Hans Müller

Die ca. 1.000 Mitglieder umfassen nicht nur Bäuerinnen und Bauern, sondern auch GartenbesitzerInnen. Die Förderungsgemeinschaft für gesundes Bauerntum ist die Pioniergruppe des organisch-biologischen Landbaues in Österreich. Mitgliedsbetriebe von ORBI  erfüllen alle Richtlinien für Kodexbetriebe. Darüber hinaus gibt es spezielle Anforderungen, die die Pflege des Bodens betreffen:

  • Vorgaben, die die Art der Ausbringung des Mists beschreiben.
  • Verwendung von Steinmehl zur Verbesserung des Bodengesundheit.
Freiland

Freiland – kritische Tiermedizin geprüft

Der Freiland Verband ist bemüht um das Tierwohl. Laut Freiland, ist aus Tierschutzsicht noch weit mehr machbar, als in der EU-Bioverordnung verankert ist.

  • Die Tierhaltungsstandards vom Freiland Verband gehen daher über die gesetzlich festgeschriebenen Mindestanforderungen für eine biologische Tierhaltung hinaus.
  • Eine Beschreibung dieser Standards können Sie unter www.freiland.or.at nachlesen.

Mehrwert durch eine Verbandsmitgliedschaft   

Einem Landwirt und einer Landwirtin, die biologisch wirtschaften, ist freigestellt, einem Bioverband beizutreten oder nicht. Ist ein Biobetrieb kein Verbandsmitglied, wird dieser Kodexbetrieb genannt. Die Erfüllung der Richtlinien des biologischen Landbaus (EU-Verordnung 2092/91/EWG) und des Lebensmittelkodex sind die Grundlagen eines Kodexbetriebs.

Die verbindlichen Grundsätze der Verbände sind meist höher und strenger als die Richtlinien der EU-Bio-Verordnung. Mitgliedsgebühren und ausgeweitete Betriebskontrollen sind fixer Bestandteil einer Mitgliedschaft und es gibt noch einige Mehrwerte.

Vorteile, die eine Mitgliedschaft bei einem Bioverband mit sich bringen:

  • Anbringung des Namens des Verbandes auf Bio-Produkten
  • Günstige Verpackungsmaterialien
  • Öffentlichkeitsarbeit
  • Werbemittel
  • Beratung
  • Fortbildung

Diese Vorteile unterstützen Produzentinnen und Produzenten bei einer guten Vermarktung ihrer Produkte.

Wo finden wir Bioverbandszeichen?

Verbandszeichen befinden sich meist auf Lebensmitteln, die direkt auf dem Bauernmarkt oder im Hofladen angeboten werden. Das Siegel sollte auch gut sichtbar am Verkaufsstand oder im Eingangsbereich platziert werden. KonsumentInnen können so auf einen Blick erkennen, dass es sich um kontrollierte Bio-Qualität handelt. 

Bioverbände und ihre Stärken

Über 60 % der österreichischen Bio-Bäuerinnen und Bauern haben sich für eine Mitgliedschaft in einem Bioverband entschieden. Mehr als die Hälfte aller Bio-Bäuerinnen und Bauern in Österreich sind Mitglied bei BIO AUSTRIA. In Zahlen sind das rund 12.000 Mitglieder.

Auch andere Länder haben Bioverbände und entsprechende Verbandszeichen wie z.B. in Deutschland die Verbände Demeter, Bioland oder Naturland. 

Aufgepasst bei irreführenden Bezeichnungen

Bezeichnungen wie „aus naturnahem Anbau“, „aus kontrolliertem Anbau“ und „aus natürlicher Landwirtschaft“ haben mit kontrollierter, biologischer Produktion nichts zu tun. Achten Sie auf die zertifizierte Bio-Kennzeichnung am Produkt.

Aktualisiert am 09.08.2023